1) VOR- UND NEBENLEISTUNGEN: Die von uns angebotenen Dienstleistungen, wie objektive Beratung und die funktionsgerechte Planung sind grundsätzlich unentgeltlich. Jeder Kunde ist berechtigt, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Durchgeführte Planungen werden mit dem Angebot nicht ausgefolgt. Über ausdrücklichen Wunsch des Kaufinteressenten können ihm Skizzen und Installationspläne gegen Anzahlung eines Betrages von 3% und die komplette Planung gegen Anzahlung eines Betrages von 8% übergeben werden. Bei Auftragserteilung werden die obigen Beträge angerechnet, ansonsten werden diese als Entgelt für diese Vorleistungen einbehalten.
2) KOSTENVORANSCHLÄGE: Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, doch wird bezahltes Entgelt gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
3) AUFTRAGSERTEILUNG: Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragsformulars fix erteilt. Ein einseitiger Rücktritt ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich. Einer Vertragsaufhebung können wir nur zustimmen, wenn 20% des Auftragswertes als pauschaler Aufwandersatz für die in Punkt 1) genannten Vorleistungen und die Bearbeitung gezahlt werden – vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Aufwandersatzes für allfällige weitere bereits erbrachte Leistungen. Als Auftragsbestätigung wird dem Käufer ein Exemplar des ausgefertigten Auftrages ausgehändigt.
4) VOLLMACHT DER VERTRETER: Unsere Vertreter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Zusagen zu erteilen. Soweit einer unserer Vertreter seine ihm erteilte Vollmacht, insbesondere durch mündliche Zusagen, überschreitet, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.
5) LIEFERZEIT: Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen usw. ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzug ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten Nachfrist von 2 Wochen zulässig.
6) EINBAU UND MONTAGE: Der Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal durchgeführt und zwar gegen gesonderte Verrechnung zu den jeweils üblichen Sätzen, sofern beim Vertragsabschluß nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Käufer bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige Übernahme.
7) MÄNGELRÜGE: Käufer, für die dieser Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, müssen die gelieferten, eingebauten bzw. montierten Sachen unverzüglich untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang der Mängel bekannt geben. Ansonsten gelten diese Sachen als genehmigt und ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
8) GEWÄHRLEISTUNG: Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen stellen keinen erheblichen Mangel dar. Bei Massivholz-Möbeln oder auch bei furnierten Möbeln sind Farbabweichungen möglich. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns zu, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Gerechtfertigte Reklamationen von Käufern, für die dieser Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
9) PREISE: Die Preise verstehen sich für Lieferung frei Haus des Käufers inkl. Umsatzsteuer. Ändern sich zwei Monate nach Übergabe der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung unsere Gestehungskosten, insbesondere durch Preisänderungen der Vorlieferanten, durch Löhne, Gehälter, Fracht usw., ohne dass wir darauf Einfluss haben, so wird der vereinbarte Preis entsprechend erhöht oder ermäßigt.
10) ZAHLUNGEN: 50% des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Vertragsabschluß zu zahlen, der restliche Betrag ist binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Wechsel oder Schecks können nur zahlungshalber von uns übernommen werden, nicht aber an Zahlungs statt. Wir sind berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 12% jährlich sowie die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
11) EIGENTUMSVORBEHALT: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen aus dem Vertrag bestehenden Forderungen unser alleiniges Eigentum. Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer, die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nicht einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen.
12) HAFTUNG: Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an Sachen, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
13) PLANUNGEN: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
14) RECHTSGÜLTIGKEIT: Bei Nichtigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen, insbesondere aufgrund des Konsumentenschutzgesetzes, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
15) GERICHTSSTAND: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für Groß Gerungs sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Für Käufer, für die dieser Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, ist diese Zuständigkeit ausschließlich.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.